Was sind Druckerpatronen?
Weltweit wird gedruckt – und zwar nach wie vor eine große Menge. Und dafür sind seit vielen Jahren hauptsächlich Tintenstrahl- und Laserdrucker im Einsatz. Um Ihren jeweiligen Druckauftrag ausführen zu können, benötigen sie Druckverbrauchsmaterialien, wie Druckerpatronen.
Da jeden Tag Unmengen an Seiten gedruckt werden und eine Druckerpatrone nach einer gewissen Laufzeit bzw. sogenannten Seitenleistung / Seitenkapazität von 500 bis 30.000 Seiten je nach Druckerpatrone und -typ, auch einmal leer wird, fallen auch Unmengen an leer gedruckten und verbrauchten Patronen an.
Entsorgung im Hausmüll?
NEIN!
Gebrauchte Druckerpatronen konnte man bis vor einigen Jahren bequem über den Hausmüll entsorgen. Dies ist heute allerdings nicht mehr der Fall!
Wenn die Druckerpatronen über einen Chip, eine Füllstandsanzeige, LED`s etc. verfügen und damit elektrischen Strom zum Betrieb benötigen, sind sie als Elektronikschrott einzustufen.
Das bedeutet, Druckerpatronen und Druckerkartuschen sind nach ElektroG als Elektonik-Schrott zu entsorgen.
ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Die gesetzliche Vorgabe zur Entsorgung / Verwertung regelt das neue ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). So ist gesetzlich geregelt, dass die Entsorgung von leeren Druckerpatronen, welche zum Betrieb elektrische Spannung benötigen (Chip, Füllstandsanzeige, LED`s etc), nur über eine Entsorgungsfirma möglich ist, die das Zertifikat einer „Erstbehandlungsanlage für Elektronikschrott“ vorweisen kann. Ob Ihre Druckerpatrone dem ElektroG unterliegt, erkennen Sie an dem vom Hersteller aufgedruckten Symbol für Elektronikschrott (durchgestrichene Mülltonne).
Nur Unternehmen, die ein Zertifikat als Erstbehandlungsanlage vorweisen können und bei der Stiftung ear eingetragen sind, besitzen die Berechtigung, leere Druckerpatronen jedweder Art anzunehmen, abzuholen und zu behandeln / verwerten.
Prüfen Sie unbedingt ob der gewünschte Entsorgungspartner dazu befähigt ist!
Hinweis: Dies können Sie auf der Homepage der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) überprüfen.
All dies ist wichtig zu wissen, um gesetzeskonform mit dem anfallenden Abfall bzw. Elektroabfall umzugehen. Eine leere Druckerpatrone ist also kein Abfall wie jeder andere, denn es stecken in ihr wertvolle Ressourcen wie z.B. Erdöl, Aluminium, Eisen und Gold. Durch die im §22 des ElektroG vorgeschriebene Wiederverwendung, können enorme Ressourcen gespart werden. Druckerpatronen, die nicht wiederverwendet werden können, müssen laut ElektroG recycelt werden. Unter dem Begriff Recycling wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG §3 Abs. 25 die thermische Verwertung (Verbrennung) ausgeschlossen.
Entsorgung über den Wertstoffhof
Für den privaten Endverbraucher ist es möglich, seinen Elektroschrott, unter den auch die leeren Druckerpatronen fallen, auf einem Wertstoffhof in der jeweiligen Kommune (leider ohne Vergütung) zu entsorgen.
Dies gilt allerdings nicht für gewerbetreibende Unternehmen. Diese müssen sich selbst um die Entsorgung ihrer leeren Druckerpatronen kümmern und dies auch belegen.
Electroreturn per Post
In der Vergangenheit war es möglich, Elektronikaltgeräte über den „Electroreturn“ der Deutsche Post portofrei zu entsorgen. Dieser Service wurde eingestellt und entfällt somit als Entsorgungsweg.
Nun – was machen Sie mit Ihren leeren Druckerpatronen?
Wo können Sie diese entsorgen?
Sammelsysteme
Für die gewerbliche und private Entsorgung existieren freie Sammelsysteme, die sich auf die Sammlung, Verwertung und das Recycling von leeren Druckerpatronen spezialisiert haben. In enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Verbraucher wird ein Entsorgungskonzept angeboten, um seine Druckerpatronen gesetzeskonform und umweltgerecht zu entsorgen.
Ein Entsorgungskonzept zur Sammlung und Verwertung von leeren Druckerpatronen kann unterschiedlich gestaltet sein. Wir bieten unseren Kunden zur Sammlung der leeren Druckerpatronen Sammelboxen in verschiedenen Ausführungen an. Zum Beispiel: Sammelboxen (klein / 35x14x23), größere Sammelboxen (groß / 60x40x60) oder sogar Palettenkartons (120*80*100).
Unser Tipp:
Achten Sie bei den jeweiligen Sammelsystemen auf das Kleingedruckte, da einige bei Verlust oder sogar Beschädigung der Box eine Gebühr verlangen.
Selbstredend kann aber auch hier empfohlen werden, auf eigene Kartons zurückzugreifen, um auch in diesem Fall die Ressourcen (Material + doppelter Transport), die uns die Natur zur Verfügung stellt, zu schonen. Wichtig ist bei jeder Verpackungsart und jedem Sammelmedium die ordnungsgemäße Verpackung der leeren Druckerpatronen. Besonders ist eine bruchsichere Verpackung zu wählen, um sicherzustellen, dass die leeren Druckerpatronen dann auch entsprechend im Recyclingprozess verwendet werden können.
Wiederverwendung von Druckerpatronen
Warum Wiederverwendung? Ganz einfach: Pro wiederbefüllter Druckerpatrone werden bis zu 2 Liter an Rohöl eingespart, welches ansonsten für die Herstellung einer neuen Kartusche verwendet worden wäre. Außerdem ist der „CO2 Fußabdruck“ einer wiederbefüllten Druckerpatrone um ein vielfaches geringer, als bei einer neuen Originalen bzw. einer nachgebauten sogenannten „New-Built“ Kartusche aus Fernost. Allein die Transportwege von Fernost nach Westeuropa sind hier ein großes Problem.
Deshalb ist es ratsam, eine wiederbefüllte, qualitativ hochwertige Kartusche einer „New-Built“ Kartusche, vorzuziehen.
Originale Druckerpatronen
Für eine Wiederbefüllung werden hauptsächlich originale Druckerpatronen verwendet, da diese im Allgemeinen über die bessere Verarbeitungsqualität (Lager, Walzen etc.) verfügen und dies sich in Sachen Haltbarkeit und Druckqualität widerspiegelt.
Die von Ihnen angekauften originalen Druckerpatronen werden an ausgesuchte Firmen in Deutschland zur Wiederbefüllung übergeben, um die bestmögliche ökologische und ökonomische Lösung für die Wiederverwendung sicherzustellen.
nicht - originale Druckerpatronen
Nicht originale Druckerpatronen sind z.B. refill (wiederbefüllte), rebuilt (wiederbefüllt + Verschleißteile ausgetauscht) oder kompatible (nachgebaut). Eine nochmalige Wiederbefüllung wird in nahezu allen Fällen nicht ein zweites mal vollzogen, da dies sehr aufwendig und dadurch wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Speziell bei rebuilt-Druckerpatronen haben die Wiederbefüller keine Informationen darüber welche Teile gewechselt wurden, oder was für Materialien zum Einsatz gekommen sind.
Aus diesen Gründen haben diese Druckerpatronen keinen Markt- bzw. Ankaufswert, aber müssen dennoch einer umweltgerechten und gesetzeskonformen Entsorgung zugeführt werden.
Recycling
Unter dem Begriff „Recycling“ ist in Fachkreisen und in den gesetzlichen Vorgaben die stoffliche Verwertung gemeint. Alle nicht wiederverwendbaren /wiederbefüllbaren Druckerpatronen müssen nach ElektroG stofflich verwertet werden und somit ist eine thermische Verwertung (Verbrennung) verboten / ausgeschlossen.
Alle Unternehmen, die im Bereich Entsorgung oder Rücknahme von leeren Druckerpatronen tätig sind und sich nicht an diese Vorgaben halten, machen sich nicht nur selbst, sondern auch ihre Kunden(Verbraucher, also: Sie) strafbar.
Prüfen Sie deshalb unbedingt den gesamten Entsorgungsweg bis zur endgültigen Verwertung und bestehen Sie auf einen Entsorgungsnachweis, der Sie aus der gesetzlichen Verantwortung entbindet.
Entsorgungsnachweis
Ganz wichtig ist es, für Ihre eingesandten oder zurückgegebenen, leeren Druckerpatronen, einen entsprechenden Entsorgungsnachweis zu verlangen. Seriöse, streng nach dem aktuellen Gesetz arbeitende Entsorgungsunternehmen (inkl. deren Sammelsystemen), bieten Ihnen einen ordnungsgemäßen Entsorgungsnachweis von vornherein als einen Teil der Serviceleistungen an.
Ein Entsorgungsnachweis kann bei einer Zertifizierung wie z.B. ISO oder EMAS sowie einer behördlichen Kontrolle von Bedeutung sein und Ihre Ökobilanz verbessern.
Fazit
Druckerpatronen sind nach wie vor eines der wichtigsten Verbrauchsgegenstände unseres Büroalltags. Gleichzeitig sind die eingesetzten Ressourcen, welche für die Produktion und die Lieferwege aufgewandt werden, enorm. Hier gilt es, als Verbraucher anzusetzen und seinen Beitrag dafür zu leisten, dass unsere Umwelt weiterhin so wenig wie möglich belastet wird.
Leere Druckerpatronen dürfen nur über zertifizierte Erstbehandlungsanlagen für Elektronikschrott entsorgt werden, da die thermische Verwertung (z.B. Hausmüll, gelber Sack / gelbe Tonne) verboten ist.
Achten Sie daher darauf, dass Ihr Entsorgungspartner seinen kompletten Entsorgungsweg offenlegt und Ihnen mit einem Entsorgungsnachweis die gesetzeskonforme Behandlung / Verwertung bestätigt.
Bei der Wahl des Sammelsystems achten Sie bitte auf den Kosten / Nutzen – Faktor, die Höhe der Vergütung, den angebotenen Service und evtl. versteckte Kosten (z.B. Entsorgungsgebühr, Pfand für Sammelboxen etc.).
Bußgeld bei illegaler Entsorgung
Sie, als Abfallerzeuger sind nach §22 des KrWG bis zur endgültigen Verwertung verantwortlich!
§22 KrWG:
„Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.“
Bei Nichtbeachtung greift der aktuelle Bußgeldkatalog oder §45 im ElektroG, wo Verstöße mit Bußgeldern von 10000 bis 100000 € geahndet werden können.
Thermische Verwertung - Verbrennung
Der Hausmüll wird in Deutschland in thermischen Verwertungsanlagen verbrannt und zur Energie- und Stromgewinnung genutzt. Aber, da die Druckerpatrone zum Elektronikschrott gehört, ist eine thermische Verwertung ausgeschlossen, bzw. verboten! Siehe ElektroG.